Häufige Fragen - FAQ
Wo ist die Fahrschule genau?
Wir haben fünf Standorte: unsere Zentrale in Frankenthal, unsere Zweigstellen in Mannheim und Speyer, das Ausbildungszentrum für Berufskraftfahrer in Bobenheim-Roxheim sowie unsere Partnerfahrschule in Heidelberg.
Wann kann ich mich zum Führerschein anmelden?
6 Monate bevor du das Mindestalter für deine Führerscheinklasse erreichst.
Wann beginnt der nächste Kurs?
PKW und Motorrad
Kurse beginnen wöchentlich, das ganze Jahr über.
LKW
Kurse finden mindestens einmal pro Monat statt.
Bus
Diese Ausbildung planen wir individuell.
Du hast nicht die Möglichkeit eine Woche am Stück Urlaub zu nehmen?
Nutze unser Kontaktformular für eine unverbindliche Anfrage oder rufe uns direkt an. Gemeinsam finden wir Möglichkeiten einen individuellern Ausbildungsplan für dich zu erstellen.
Welche Unterlagen brauche ich für die Anmeldung in der Fahrschule?
Zur Anmeldung für PKW oder Motorrad benötigst du auf jeden Fall deinen Personalausweis und bei Anmeldung für Erweiterungsklassen (z.B. BE, A mit Vorbesitz B) deinen Führerschein.
Wenn du noch nicht volljährig bist, so brauchen wir eine Einverständniserklärung deiner Eltern. Im besten Fall kommt ihr aber gemeinsam vorbei.
Um zu gewährleisten, dass du direkt nach der Anmeldung deinen Führerscheinantrag stellen kannst und alles zügig seinen Weg gehen kann, ist es optimal, wenn du zur Anmeldung auch schon die Bescheinigung für den Erste Hilfe Kurs und den Sehest sowie dein Passbild mitbringst. Zusammen mit weiteren Unterlagen, die du von uns erhälst, gehst du direkt auf die bei dir am Wohnort zuständige Behörde (Gemeinde, Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Führerscheinstelle), um den Führerscheinantrag zu stellen.
Zur Anmeldung für LKW oder Bus-Klassen benötigen wir in jedem Fall bereits das verkehrsmedizinische Gutachten (allgemeinmedizinisch und augenärztlich, bei Bus zusätzlich Reaktionstest), um die gesundheitlichen Eignung im Voraus zu klären. Adressen für Ärzte können wir dir gerne auf Anfrage im Voraus bereitstellen. Für Bus benötigst du zusätzlich ein Führungszeugnis, das du beim zuständigen Bürgeramt beantragen kannst.
Optimal ist es, wenn du direkt auch die Bescheinigung für den Erste Hilfe Kurs und dein Passbild mitbringst. Gemeinsam machen wir deine Unterlagen für den Führerscheinantrag komplett und du kannst direkt auf die bei dir am Wohnort zuständige Behörde (Gemeinde, Stadtverwaltung, Kreisverwaltung, Führerscheinstelle), um den Führerscheinantrag zu stellen.
Wann kann ich frühestens an der Theorieprüfung teilnehmen?
Frühestens drei Monate vor erreichen des erforderlichen Mindestalters (siehe: Führerscheinklassen).
BKF Weiterbildung oder Grundqualifikation mit IHK Prüfung?
BKF-Weiterbildung (5 Module)
Wurde ein LKW bzw. Bus Führerschein vor dem Stichtag erworben, so genügt idR eine Weiterbildung OHNE Prüfung von 35 Stunden, um weiterhin im Güterkraftverkehr bzw. Personenverkehr tätig sein zu dürfen. Dies wird mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis FQN (ehemals Schlüsselzahl "95" im Führerschein) nachgewiesen. Diese Weiterbildung muss alle 5 Jahren aufgefrischt werden. Die Ablauffrist wird im Fahrerqualifizierungsnachweis eingetragen.
Stichtag LKW Führerschein: September 2009
Stichtag Bus Führerschein: September 2008
beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung
Alle Fahrer, die nach diesem Stichtag eine entsprechende Fahrerlaubnis erworben haben, müssen zum Einsatz im Güterkraftverkehr bzw. Personenverkehr eine beschleunigte Grundqualifikation mit IHK Prüfung (140 Stunden) absolvieren. Dies wird ebenfalls mit dem Fahrerqualifizierungsnachweis FQN mit Vermerk der Ablauffrist nachgewiesen. Zur Verlängerung ist dann ebenfalls die BKF-Weiterbildung alle 5 Jahre zu absolvieren.
Wann kann ich die Theorieprüfung wiederholen?
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine Theorieprüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung erneut frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nicht bestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Die Theorieprüfung für das Mofa kann bereits nach 1 Woche wiederholt werden.
Wie lange ist eine bestandene Theorieprüfung gültig?
Deine bestandene Theorieprüfung ist 12 Monate gültig. Du solltest daher innerhalb von 12 Monaten nach der Theorieprüfung, deine praktische Prüfung ablegen.
Was sind Sonderfahrten?
Zu den Sonderfahrten gehören Fahrstunden auf der Autobahn, Überland und bei Dämmerung bzw. Nacht. Die Anzahl ist in der Fahrschüler-Ausbildungsordnung festgelegt, hier eine Übersicht. Sie werden gegen Ende der Ausbildung durchgeführt.
Wann kann ich frühestens an der praktischen Prüfung teilnehmen?
Frühestens ein Monat vor erreichen des erforderlichen Mindestalters.
Wie lange dauert die praktische Prüfung?
In der Regel zwischen 55-85 Minuten, je nach Führerscheinklasse.
Wie lange dauert die Probezeit?
Für die Führerscheinklassen M, L oder T gibt es keine Probezeit. Ansonsten gilt: Einen Führerschein auf Probe erhälst du, wenn du zum ersten Mal eine Fahrerlaubnis (der Klassen A, A1, B) erwirbst. Die Probezeit beginnt mit Erteilung des Führerscheins und endet nach zwei Jahren (sofern du während deiner Probezeit keine Auffälligkeiten zeigst).
Wann kann ich die praktische Prüfung wiederholen?
Beim ersten Nichtbestehen darfst du deine praktische Prüfung nach 14 Tagen wiederholen, solltest du erneut nicht bestehen, findet eine zweite Wiederholung wieder frühestens nach 14 Tagen statt. Eine Wartezeit wie bisher von 3 Monaten nach der nicht bestandenen 3. Prüfung gibt es nicht mehr.
Was muss ich zur Motorradausbildung mitbringen?
Zur praktischen Ausbildung mit dem Motorrad benötigst du:
Helm mit Vollvisier, Handschuhe, Nierengurt, Motorrad-Jacke, Motorrad-Hose und Motorradstiefel
Vereinzelt halten wir Motorrad-Jacken und Hosen bereit. Wenn du zu deiner Fahrstunde nicht entsprechend ausgerüstet erscheinst, werden wir diese in erster Linie zu deinem eigenen Schutz und zu Lasten deines Geldbeutels nicht durchführen. Gern beraten wir dich vor Beginn deiner Ausbildung beim Kauf deiner Ausrüstung.
BE – Lohnt es sich diesen Führerschein zu machen?
Das kommt natürlich darauf an, welchen Anhänger du mitführen möchtest. Mit dem Führerschein B darfst du grundsätzlich alle Anhänger bis 750 kg zulässiger Gesamtmasse mitführen. Hat der Anhänger eine höhere Gesamtmasse, darfst du ihn mit dem Führerschein B mitführen, wenn die Leermasse des Zugfahrzeugs größer oder zumindest gleich groß ist. Die zulässige Gesamtmasse des ganzen Zuges darf dann nicht größer als 3500 kg sein.