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Bus Führerschein

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Bus Führerschein Ausbildung allgemein

Die Ausbildung für den Bus Führerschein ist abhängig vom Vorbesitz einer Fahrerlaubnis. Die Kurse planen wir daher immer individuell und nach Bedarf. Die Teilnahme kann Vollzeit oder Teilzeit erfolgen und beginnt in Vollzeitform bei 10 Tagen. Zur Planung und Anfrage kontaktiere uns.

 

Prüfungen finden wöchentlich und immer im Anschluss an den Lehrgang statt.

 

Einsatz im Personenverkehr geplant? Infos gibt es unter Berufskraftfahrer 

 

Kunden, die an einer Bildungsmaßnahme mit Bildungsgutschein teilnehmen, sind an andere Kurszeiten gebunden. 

Fahrerlaubnisklasse D1

Fahrzeugart Kleine Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als 8 aber nicht mehr als 16 Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut und nicht länger als 8 Meter sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Beinhaltet Klasse: keine
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 21, bei Ausbildung zum Berufskraftfahrer 18 (nach vorheriger erfolgreicher medizinisch-psychologischer Untersuchung). Außerdem muss der Bewerber seit mindestens einem Jahr die Fahrerlaubnis Klasse B besitzen. Von der Fahrerlaubnis darf nur bei Fahrten in Deutschland Gebrauch gemacht werden, wenn diese im Rahmen der Berufsausbildung stattfinden. 
  • Vorbesitz Klasse B
  • gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten, Reaktionstest
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Führungszeugnis (zu beantragen beim zuständigen Bürgeramt)

Fahrerlaubnisklasse D1E

Fahrzeugart Kleine Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D1 und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse. Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf nicht mehr als 12.000 kg betragen. Auf dem Anhänger dürfen keine Personen befördert werden.

  • Beinhaltet Klasse: BE; C1E bei Besitz von C1
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 21 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D1
  • Vorbesitz Klasse D1
  • gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten, Reaktionstest
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Führungszeugnis (zu beantragen beim zuständigen Bürgeramt)

Fahrerlaubnisklasse D

Fahrzeugart Große Busse

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - die zur Beförderung von mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. 

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Beinhaltet Klasse: D1
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 24 Jahre,
    23 Jahre nach beschleunigter Grundqualifikation,
    21 Jahre nach erfolgter Grundqualifikation (umfangreiche Prüfung bei der IHK) oder nach beschleunigter Grundqualifikation (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
    20  Jahre  während  oder  nach Abschluss  der  Berufsausbildung  zum  Berufskraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb,
    18  Jahre während  oder  nach  Abschluss  der  Berufsausbildung  zum  Berufkraftfahrer oder Fachkraft im Fahrbetrieb (dann auf Linienverkehr bis 50 Kilometer Linienlänge beschränkt)
  • Vorbesitz Klasse B
  • gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten, Reaktionstest
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Führungszeugnis (zu beantragen beim zuständigen Bürgeramt)

Fahrerlaubnisklasse DE

Fahrzeugart Große Busse mit Anhänger über 750 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse D und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Beinhaltet Klasse: D1E, BE; C1E bei Besitz von C1
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre

Voraussetzungen:

  • Mindestalter: 24 Jahre - Ausnahmen siehe Klasse D
  • Vorbesitz Klasse D
  • gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten, Reaktionstest
  • Erste Hilfe-Kurs
  • Führungszeugnis (zu beantragen beim zuständigen Bürgeramt)

 

Hast du Fragen zu unseren Kursen und Angeboten? Schau mal im   FAQ   nach, oder   ruf uns an.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit

Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten haben, finden bei uns mit Sicherheit die richtige Maßnahme. Seit 2009 ist die i-drive Intensivfahrschule als Bildungsträger mit ihrem Weiterbildungsangebot zur Fördung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV zertifiziert.

Die Größe unseres Betriebes bietet die Möglichkeit, sämtliche Ausbildungen in Kursform stattfinden zulassen.

Eine Übersicht unserer Bildungsangebote erhalten Sie auf dem Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit.

Gerne unterstützen und beraten wir Arbeitssuchende dabei, einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter zu beantragen.

Auch Unternehmen können über die Bundesagentur für Arbeit eine Förderung für Mitarbeiter beantragen. Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG unterstützt Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns.