LKW Führerschein Ausbildung allgemein
Lehrgänge für den LKW Führerschein finden bei uns regelmäßig in Vollzeit das ganze Jahr über statt. Die Kursdauer liegt bei 10 Tagen (für C CE).
Kombinations-Lehrgänge aus LKW- und Anhänger-Fahrerlaubnis haben eine verkürzte Ausbildungsdauer, sowie weniger Pflichtstunden gegenüber der separaten Ausbildung nacheinander.
Prüfungen finden wöchentlich und im Anschluss an den Lehrgang statt.
Einsatz im Güterkraftverkehr geplant? Infos gibt es unter beschleunigte Grundqualifikation.
Kunden, die an einer Bildungsmaßnahme mit Bildungsgutschein teilnehmen, sind an andere Kurszeiten gebunden.
Fahrerlaubnisklasse C1
Fahrzeugart mittlere LKW
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Beinhaltet Klasse: keine
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz Klasse B
- gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
- Erste-Hilfe-Kurs
Fahrerlaubnisklasse C1E
Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und Anhänger mit mehr als 3.500 kg zulässiger Gesamtmasse.
Die zulässige Gesamtmasse der Kombinationen darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen.
- Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 18
- Vorbesitz Klasse C1
- gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe-Kurs
Fahrerlaubnisklasse C
Fahrzeugart Schwere Lkw
Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.
Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.
- Beinhaltet Klasse: C1
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung zum Berufskraftfahrer)
- Vorbesitz Klasse B
- gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe-Kurs
Fahrerlaubnisklasse CE
Fahrzeugart Lastzüge
Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.
- Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D
- Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
Voraussetzungen:
- Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung)
- Vorbesitz Klasse C
- gesundheitliche Eignung nachgewiesen durch eine verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
- Erste Hilfe-Kurs
Hast du Fragen zu unseren Kursen und Angeboten? Schau mal im FAQ nach, oder ruf uns an.
Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit
Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten haben, finden bei uns mit Sicherheit die richtige Maßnahme. Seit 2009 ist die i-drive Intensivfahrschule als Bildungsträger mit ihrem Weiterbildungsangebot zur Fördung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV zertifiziert.
Die Größe unseres Betriebes bietet die Möglichkeit, sämtliche Ausbildungen in Kursform stattfinden zulassen.
Eine Übersicht unserer Bildungsangebote erhalten Sie auf dem Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit.
Gerne unterstützen und beraten wir Arbeitssuchende dabei, einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter zu beantragen.
Auch Unternehmen können über die Bundesagentur für Arbeit eine Förderung für Mitarbeiter beantragen. Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG unterstützt Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung.
Bei Fragen kontaktieren Sie uns.