Die Angebote

LKW Führerschein

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LKW Führerschein Ausbildung allgemein

Lehrgänge für den LKW Führerschein finden bei uns regelmäßig in Vollzeit das ganze Jahr über statt. Die Teilnahme kann auch in Teilzeit erfolgen mit entsprechend längerer Dauer, in Vollzeitform beginnt die Kursdauer bei 10 Tagen. Arbeitest du im Schichtdienst o.Ä. können wir deine Teilnahme individuell planen. Sprich uns hierzu gern an.

 

Kombinations-Lehrgänge aus LKW- und Anhänger-Fahrerlaubnis haben eine verkürzte Ausbildungsdauer, sowie weniger Pflichtstunden gegenüber der separaten Ausbildung nacheinander. 

 

Prüfungen finden wöchentlich und immer im Anschluss an den Lehrgang statt.

 

Einsatz im Güterkraftverkehr geplant? Infos gibt es unter Berufskraftfahrer 

 

Kunden, die an einer Bildungsmaßnahme mit Bildungsgutschein teilnehmen, sind an andere Kurszeiten gebunden.

Fahrerlaubnisklasse C1

Fahrzeugart Mittlere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg aber nicht mehr als 7.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind.

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: keine
  • verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
  • Erste-Hilfe-Kurs

Fahrerlaubnisklasse C1E

Fahrzeugart Mittlere Lastzüge bis max. 12.000 kg zG

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C1 und Anhänger mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

Kombination aus einem Kraftfahrzeug der Klasse B und einem Anhänger, dessen zulässige Gesamtmasse größer ist als 3.500 kg. 

Die zulässige Gesamtmasse der Kombination darf jeweils nicht mehr als 12.000 kg betragen!

  • Mindestalter: 18
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C1
  • Beinhaltet Klasse: BE; D1E bei Besitz von D1
  • verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe-Kurs

Fahrerlaubnisklasse C

Fahrzeugart Schwere Lkw

Kraftfahrzeuge - ausgenommen Kraftfahrzeuge der Klassen AM, A1, A2 und A - mit einer zulässigen Gesamtmasse von mehr als 3.500 kg, die zur Beförderung von nicht mehr als acht Personen außer dem Fahrzeugführer ausgelegt und gebaut sind. 

Anhänger mit einer zulässigen Gesamtmasse von nicht mehr als 750 kg dürfen mitgeführt werden.

  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung)
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse B
  • Beinhaltet Klasse: C1
  • verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe-Kurs

Fahrerlaubnisklasse CE

Fahrzeugart Lastzüge

Kombinationen aus Kraftfahrzeugen der Klasse C und Anhängern mit mehr als 750 kg zulässiger Gesamtmasse.

  • Mindestalter: 21 Jahre (18 Jahre bei Grundqualifikation §4 Abs. 1 Nr. 1 BKrFQG oder Berufsaubildung)
  • Geltungsdauer: befristet auf 5 Jahre
  • Vorbesitz erforderlich: Ja, Klasse C
  • Beinhaltet Klasse: C1E, BE, T; D1E bei Besitz von Klasse D1; DE bei Besitz von Klasse D
  • verkehrsmedizinische Untersuchung: augenärztliches und allgemeinmedizinisches Gutachten
  • Erste Hilfe-Kurs

 

Hast du Fragen zu unseren Kursen und Angeboten? Schau mal im   FAQ   nach, oder   ruf uns an.

Förderung der beruflichen Weiterbildung durch die Bundesagentur für Arbeit

Personen, die von der Bundesagentur für Arbeit oder dem Jobcenter einen Bildungsgutschein erhalten haben, finden bei uns mit Sicherheit die richtige Maßnahme. Seit 2009 ist die i-drive Intensivfahrschule als Bildungsträger mit ihrem Weiterbildungsangebot zur Fördung der beruflichen Weiterbildung nach AZAV zertifiziert.

Die Größe unseres Betriebes bietet die Möglichkeit, sämtliche Ausbildungen in Kursform stattfinden zulassen.

Eine Übersicht unserer Bildungsangebote erhalten Sie auf dem Weiterbildungsportal der Bundesagentur für Arbeit.

Gerne unterstützen und beraten wir Arbeitssuchende dabei, einen Bildungsgutschein bei der Bundesagentur für Arbeit oder einem Jobcenter zu beantragen.

Auch Unternehmen können über die Bundesagentur für Arbeit eine Förderung für Mitarbeiter beantragen. Die Qualifizierungsoffensive WEITER.BILDUNG unterstützt Unternehmen bei der betrieblichen Weiterbildung.

Bei Fragen kontaktieren Sie uns.